Vertragsdokument · Version 2026-07-16
Nutzungs- und Zahlungsbedingungen für den Vereinsassistenten
Bedingungen für die kostenpflichtige Nutzung des joinin Vereinsassistenten. Anbieter ist Jakob Klingels, joinin (Einzelunternehmen), Ohlsdorfer Straße 90, 22297 Hamburg, E-Mail: Jakobelias.klingels@web.de. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen, die beim Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen oder organisatorischen Tätigkeit handeln.
§ 1 Vertragsschluss und Vertretungsberechtigung
- Die Darstellung der Tarife ist noch kein bindendes Angebot. Der Verein wählt einen Tarif, bestätigt diese Bedingungen, die wiederkehrende Abbuchung und seine Vertretungsberechtigung und schließt den Bestellvorgang im Stripe-Checkout ab.
- Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Abschlussbestätigung im Stripe-Checkout und der anschließenden Freischaltung des gewählten Tarifs zustande.
- Die annehmende Person versichert, den Verein wirksam vertreten oder von einer vertretungsberechtigten Person zum Abschluss bevollmächtigt worden zu sein.
- Vertragsfassung, Version, Prüfsumme, Tarif, Preis, Zeitpunkt und technische Nachweise werden dokumentiert und dem Verein in Textform bereitgestellt.
§ 2 Leistung und Grenzen
- joinin stellt einen KI-gestützten Vereinsassistenten, den Betreiberbereich, strukturierte Anfragen und den im Tarif bezeichneten Inhaltsabgleich bereit.
- Kleinverein umfasst bis zu 150 KI-Antworten pro Abrechnungsmonat für 29 €/Monat. Verein umfasst bis zu 500 KI-Antworten für 59 €/Monat. Plus umfasst bis zu 1500 KI-Antworten für 99 €/Monat.
- Nicht verbrauchte Antworten werden nicht in den Folgemonat übertragen. Bei Erreichen des Limits stoppt die automatische Beantwortung bis zum nächsten Abrechnungsmonat oder einem ausdrücklich bestätigten Tarifwechsel; es entstehen keine automatischen Zusatzkosten.
- Individuelle Website-Entwicklung, redaktionelle Dauerpflege, garantierte Reaktionszeiten und rechtlich verbindliche Auskünfte sind nur geschuldet, wenn sie separat in Textform vereinbart werden.
- KI-Antworten können trotz Schutzmaßnahmen unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Verein prüft wesentliche Inhalte und trifft keine rechtlich, medizinisch oder wirtschaftlich bedeutende Entscheidung allein aufgrund einer ungeprüften KI-Ausgabe.
§ 3 Preise, Abrechnung und Fälligkeit
- Die Monatsentgelte sind feste Endpreise: 29 €/Monat, 59 €/Monat oder 99 €/Monat. Die steuerliche Behandlung wird vor der Freigabe im Checkout eindeutig ausgewiesen.
- Der gewählte Betrag wird monatlich im Voraus über Stripe von der hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht. Der konkrete Tarif, der nächste Belastungszeitpunkt und der zu zahlende Betrag werden unmittelbar vor Abschluss angezeigt.
- Rechnungen und Zahlungsbelege werden elektronisch über Stripe bereitgestellt. Der Verein hält Rechnungs- und Zahlungsdaten aktuell.
- Tarifwechsel oder Zusatzleistungen werden nur nach transparenter Preisangabe und ausdrücklicher Bestätigung wirksam. Es gibt keine nutzungsabhängigen Mehrkosten außerhalb eines bestätigten Tarifwechsels.
§ 4 Siebentägige Testphase nach Ausbuchung des Piloten
- Soweit im Checkout ausdrücklich angeboten, beginnt der gewählte Tarif mit einer einmaligen kostenlosen Testphase von sieben Kalendertagen und höchstens 100 KI-Antworten.
- Für die Testphase wird vorab eine Zahlungsmethode hinterlegt, aber noch kein Monatsentgelt belastet.
- Wenn der Verein nicht vor dem im Checkout und in der Bestätigung genannten Zeitpunkt kündigt, endet die Testphase und der ausgewiesene Monatspreis wird automatisch erstmals abgebucht.
- joinin erinnert den Verein vor dem Ende der Testphase per E-Mail. Die Kündigung ist jederzeit vor Ablauf über den Betreiberbereich beziehungsweise das Stripe-Kundenportal möglich.
- Die Testphase kann pro Verein und Assistent nur einmal genutzt werden. Vereine, die bereits den kostenlosen 30-Tage-Pilot genutzt haben, erhalten nicht zusätzlich die siebentägige Testphase, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 5 Founding-Angebot
- Für die ersten 10 erfolgreich abgeschlossenen Founding-Verträge im Tarif Verein kann ein Einführungspreis von 39 €/Monat gelten. Die Verfügbarkeit wird im Checkout verbindlich geprüft.
- Der Einführungspreis gilt nach einer etwaigen kostenlosen Testphase für 12 aufeinanderfolgende monatliche Abrechnungszeiträume und umfasst 500 KI-Antworten pro Monat. Die kostenlose Testphase zählt nicht zu diesen Abrechnungszeiträumen.
- Danach wechselt das Abonnement automatisch auf den regulären Tarif Verein zu 59 €/Monat, sofern es nicht vorher gekündigt wird. Der Wechselzeitpunkt und der spätere Preis werden vor dem Abschluss sowie in der Vertragsbestätigung ausgewiesen.
- Ein Founding-Platz wird erst mit erfolgreichem Checkout endgültig vergeben. Abgebrochene Reservierungen werden automatisch wieder freigegeben.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht; auch das Founding-Angebot bleibt monatlich kündbar.
- Die Kündigung ist im Stripe-Kundenportal oder in Textform an die Anbieteradresse möglich. Der Betreiberbereich zeigt den aktuellen Status und führt zum Kundenportal.
- Bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt die Leistung grundsätzlich nutzbar. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 7 Fehlgeschlagene Zahlungen und Sperrung
- Schlägt eine fällige Zahlung fehl, informiert joinin den Verein und ermöglicht die Aktualisierung der Zahlungsmethode.
- Der öffentliche Assistent kann nach einer Zahlungsfrist von sieben Kalendertagen vorübergehend gesperrt werden. Betreiberbereich und Kundenportal bleiben zur Klärung erreichbar.
- Nach erfolgreichem Zahlungsausgleich wird der Assistent wieder freigeschaltet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Vereins
- Der Verein stellt rechtmäßige, aktuelle und zur Verarbeitung freigegebene Inhalte bereit, benennt verantwortliche Kontakte und schützt seine Zugänge.
- Er prüft vor öffentlicher Nutzung insbesondere Beiträge, Termine, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Sicherheits- und Eskalationshinweise und meldet erkennbare Fehler.
- Der Assistent darf nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam, Belastungstests oder die unnötige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten eingesetzt werden.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit joinin personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet, gilt die gesondert elektronisch abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich TOMs und Unterauftragnehmerliste.
- Der Verein bleibt für Zwecke, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, erforderliche Anfragefelder und Betroffenenrechte verantwortlich.
- Die kostenpflichtige Fortführung ändert die datenschutzrechtlichen Rollen nicht. Änderungen an Unterauftragnehmern werden nach Maßgabe der AVV mitgeteilt.
§ 10 Rechte an Software und Inhalten
- Rechte an Software, Systemarchitektur, Dashboard, Prompts, Vorlagen und Weiterentwicklungen verbleiben bei joinin.
- Rechte an Vereinsnamen, Logos, Inhalten und Dokumenten verbleiben beim Verein oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Verein räumt joinin für die Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den freigegebenen Inhalten ein.
- Eine öffentliche Nutzung des Vereins als Referenz erfordert eine separate ausdrückliche Zustimmung.
§ 11 Verfügbarkeit, Änderungen und Support
- joinin betreibt den Dienst mit angemessener Sorgfalt, schuldet ohne gesondertes SLA jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Wartung und Störungen externer Anbieter können zu Unterbrechungen führen.
- Technisch oder rechtlich erforderliche Änderungen dürfen vorgenommen werden, soweit der Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
- Preisänderungen für einen laufenden Tarif werden nicht einseitig wirksam. Sie erfordern eine ausdrückliche Zustimmung oder berechtigen joinin zur Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums.
§ 12 Haftung
- joinin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Vertragsende und Daten
- Nach Vertragsende wird der öffentliche Assistent deaktiviert. Der Verein kann seine Daten zuvor über den Betreiberbereich exportieren.
- Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsnachweise werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
